Auflagen

Sollten Sie in der Situation sein, eine Geldauflage zum Beispiel zur Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zahlen zu müssen, können Sie vorschlagen, diese Geldauflage an den Delphischen Rat Deutschland e. V. zahlen zu dürfen.
Der Delphische Rat Deutschland e. V. ist in die Liste der beim Generalstaatsanwalt am Oberlandesgericht Düsseldorf geführten Liste der Vereinigungen, denen Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zugewendet werden dürfen, eingetragen. Die Eintragungsnachricht können Sie im unten angebotenen PDF-Dokument einsehen.
Für solche Geldauflagen können dem Zahlenden jedoch keine Spendenbescheinigungen erteilt werden, da es sich bei Geldauflagen nicht um freiwillige Zahlungen, sondern um solche aufgrund einer (angeregten) staatlichen Auflage handelt.
Geldauflagen an gemeinnützige Vereine » (103.1 KB/pdf)
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